Steuersenkungen in den Kantonen Aargau und Solothurn

Das Volk sagt Ja zu Steuersenkungen im Aargau und Solothurn

Im Kanton Aargau und im Kanton Solothurn durfte sich das Stimmvolk am 15. Mai 2022 zu Steuersenkungsvorlagen äussern. Und in beiden Fällen wurden die Senkungen angenommen – auch wenn es im Kanton Solothurn «nur» für den Gegenvorschlag gereicht hat. Eine Übersicht:

Ja zum Steuergesetz im Kanton Aargau – Nach der Revision ist vor der Revision

Knapp 57% der Aargauerinnen und Aargauer sagten am Ja zum neuen Steuergesetz. Damit senkt der Kanton Aargau seine Gewinnsteuer gestaffelt ab dem Jahr 2022. Gleichzeitig steigen für Privatpersonen die Pauschalabzüge für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen. Über die Details der Vorlage haben wir bereits vor der Abstimmung in unserem Newsletter informiert.

Der Aargau wird allerdings trotz dieser Abstimmung in Sachen Steuergesetz nicht zur Ruhe kommen. Bereits stehen die nächsten Veränderungen an: Einerseits soll es eine kantonale Lösung im Zusammenhang mit der Einführung der OECD-Mindestbesteuerung geben. Andererseits sollen die Immobilien im Aargau neu geschätzt und der Eigenmietwert angepasst werden. Beide Vorlagen hat der Regierungsrat in die Vernehmlassung geschickt.

Selbstverständlich erfahren Sie im AWB-Newsletter alle notwendigen Details, sobald sich diese Gesetzesanpassungen konkretisieren.

Nein zur Steuersenkungsinitiative, Ja zum Gegenvorschlag im Kanton Solothurn

Die Steuersenkungsinitiative «Jetzt si mir draa» hatte bei den Solothurnerinnen und Solothurnern keine Chance. Sie verlangte für Privatpersonen im Kanton Solothurn bis ins Jahr 2030 eine Steuersenkung auf den Schweizer Durchschnitt. Dies hätte für Kanton und Gemeinden Steuerausfälle von rund 270 Millionen Franken bedeutet.

Anklang beim Volk fand hingegen der Gegenvorschlag von Regierung und Kantonsparlament. Dieser wurde knapp mit 50.3% der Stimmen angenommen. Durch den Gegenvorschlag sinken die Steuern im Kanton Solothurn hauptsächlich für Familien und Personen mit tiefem Einkommen. Dies wird erreicht, in dem der Kinderabzug von CHF 6'000 auf CHF 9'000 und der Abzug für die Drittbetreuung eines Kindes – wie bei der direkten Bundessteuer ab dem Jahr 2023 - von CHF 12'000 auf CHF 25'000 erhöht wird. Ausserdem werden die Einkommenssteuertarife für tiefe und mittlere Einkommen gesenkt.

Im Gegenzug wird der heute noch unbeschränkt mögliche Pendlerabzug bei CHF 7'000 gedeckelt. Zum Vergleich: Der sogenannte Pendlerabzug, das heisst der Abzug für die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte, ist im Kanton Aargau ebenfalls maximal im Umfang von CHF 7'000 möglich. Bei der direkten Bundessteuer werden höchstens CHF 3'000 zum Abzug zugelassen.

Gerne unterstützt Ihr Ansprechpartner Patrick Bossard Sie bei Fragen zum Thema Steuersenkungen. 

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