
Einkäufe Säule 3a
Die jährlich möglichen Beiträge an die Vorsorge der Säule 3a sind begrenzt. Im Jahr 2026 liegt der Maximalabzug für Steuerpflichtige mit einer 2. Säule (Pensionskasse) bei CHF 7'258. Steuerpflichtige ohne Anschluss an eine Pensionskasse können 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal jedoch CHF 36'288, einzahlen.
Da in gewissen Lebenssituationen - zum Beispiel aufgrund von Ausbildung, Mutterschaft, dem Aufbau einer selbständigen Erwerbstätigkeit, einem Auslandaufenthalt oder irgendeinem anderen Grund – das Geld fehlen kann, um die maximale Summe in die Säule 3a einzuzahlen, wurde die Möglichkeit geschaffen, solche Lücken aufzufüllen.
Einführung von Einkäufen in die Säule 3a
Personen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge oder nur Teilbeträge in die Säule 3a einbezahlt haben, können diese Beiträge nun auch nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Am 1. Januar 2025 ist eine entsprechende Änderung der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung von Beiträgen an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) in Kraft getreten.
Zusätzlich zum ordentlichen Beitrag ist pro Jahr ein Einkauf in die Säule 3a in Höhe des «kleinen Beitrags» (2026: maximal CHF 7'258) möglich. Dazu müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sowohl im Jahr des ordentlichen Jahresbeitrags, als auch im Jahr des nachträglichen Einkaufs, muss AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz vorliegen
- Der Einkauf setzt voraus, dass der ordentliche Jahresbeitrag vollständig einbezahlt ist
- Der Einkauf ist nur auf schriftlichen Antrag möglich
- Es dürfen noch keine Bezüge von Altersleistungen erfolgt sein
Die Einkäufe sind sowohl für unselbständig als auch für selbständig Erwerbstätige möglich.
Zum Einkauf berechtigt ist, wer in den letzten zehn dem Einkaufsjahr vorangehenden Beitragsjahren den maximal zulässigen Beitragsrahmen nicht ausgeschöpft hat. Dies gilt erstmals für das Jahr 2025. Dies bedeutet, dass ein effektiver Einkauf im Jahr 2026 das erste Mal möglich sein kann, da im Jahr 2025 erstmals eine Lücke entstanden sein kann.
Steueroptimale Einkäufe in die Säule 3a wollen geplant sein
Ob überhaupt eine Lücke in der gebundenen Vorsorge der Säule 3a entstanden ist, muss jeder Steuerpflichtige selber prüfen. Selbst wenn dies der Fall ist, sind aber zusätzliche Einkäufe nicht zwangsläufig die profitabelste Handlungsmöglichkeit.
So können in einem Jahr beispielsweise mehrere Lücken aus vergangenen Jahren eingekauft werden, jedoch kann der Einkauf einer Lücke nicht über mehrere Jahre verteilt werden. Ausserdem kann ein Einkaufsbetrag je nach Entwicklung des steuerbaren Einkommens im Jahresvergleich verschiedene Auswirkungen auf die Höhe der Steuerprogression haben.
Der Einkauf in die Säule 3a steht ausserdem in Konkurrenz zu allfällig ebenfalls möglichen Einkäufen in die 2. Säule oder der Anlage der Gelder ausserhalb von Vorsorgelösungen. Und zu guter Letzt sollten auch die politischen Entwicklungen nicht ausser Acht gelassen werden: So gibt es Bestrebungen zu einer höheren Besteuerung von Kapitalbezügen aus Vorsorge und auch mögliche Einschränkungen bei Kapitalbezügen (aus der 2. Säule) werden immer wieder diskutiert.
Gerne unterstützen wir Sie bei AWB bei der steueroptimierten Planung Ihrer Einkäufe in die Säule 3a – sei dies im Rahmen einer Einzelbetrachtung oder natürlich auch eingebettet in eine umfassende und steueroptimale Pensionsplanung mit massgeschneiderten Lösungen.