Überprüfung von Lohngleichheitsanalysen

Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz festgehalten. Auf den 1. Juli 2020 treten Änderungen des Gleichstellungsgesetzes in Sachen Lohngleichheit in Kraft. Unternehmen mit 100 oder mehr Vollzeitstellen müssen eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis Ende Juni 2021 durchführen.

Die Gesetzesänderung betrifft demnach nur eine kleine Anzahl der Unternehmen in der KMU-Welt Schweiz aber insgesamt eine grosse Anzahl von Arbeitnehmern. Die Lohngleichheitsanalyse ist von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen. Ferner müssen die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse publiziert werden. Alle Arbeitnehmenden sind schriftlich über die Ergebnisse der Analyse zu informieren. Nach 4 Jahren muss erneut eine Lohngleichheitsanalyse (inkl. Überprüfung und Kommunikation) erfolgen. Zeigt die Lohngleichheitsanalyse, dass die Lohngleichheit eingehalten ist, ist das Unternehmen nicht weiter verpflichtet, alle 4 Jahre eine Analyse durchzuführen. Für die Lohngleichheitsanalyse gibt es verschiedene Anbieter von Tools. Der Bund stellt ebenfalls ein kostenloses Tool namens Logib zur Verfügung (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Logib ist für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden geeignet.

Der Bericht der unabhängigen Stelle wird übrigens heute bereits vielfach im öffentlichen Beschaffungswesen verlangt. Andernfalls werden sie bei Beschaffungsaufträgen nicht berücksichtigt. Die neue Vorgabe ist nicht nur Pflicht sondern kann auch eine Chance sein, sich von der Konkurrenz abzuheben und öffentliche Aufträge zu erhalten. 

Als Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Revisionsaufsichtsgesetz können wir die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durchführen. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.