Transfer Pricing

Rechtssicherheit bei interner Verrechnung (Transfer Pricing)
Die OECD hat im Rahmen eine BEPS-Projekts (BEPS = Base Erosion and Profit Shifting) einen Aktionsplan erstellt, mit dem verhindert werden soll, dass multinationale Konzerne ihre Gewinne in steuergünstige Länder verschieben. Die Schweiz hat an diesem Projekt aktiv mitgewirkt. Als Ergebnis wurden 13 Schlussberichte verabschiedet, die seit 2017 im OEDC-Raum verbindlich angewendet werden. Im Bericht 13 wird der Standard für die Verrechnungspreis-Dokumentation geregelt; d.h. es wird beschrieben, nach welchen Bedingungen innerhalb der Unternehmen zu verrechnen und zu dokumentieren ist.


Auf dieser einheitlichen Basis werden ab 2020 die länderspezifischen Berichte erstellt und zwischen den Steuerbehörden der Schweiz sowie der mittlerweile 108 Partnerstaaten ausgetauscht.


Die Bedeutung von «BEPS» für Schweizer Unternehmen
Mit der Einführung dieses Berichts 13 werden multinationale Unternehmen, welche einen jährlichen Umsatz von mehr als 900 Mio. Franken erzielen, verpflichtet, ihre Geschäftstätigkeit gemäss standardisierten Vorgaben zu dokumentieren. Es müssen sogenannte Masterfiles, Local Files und Country-by-Country Reports erstellt werden.


Aber auch den kleineren mittelständischen Unternehmen, welche bedeutende Umsätze mit dem Ausland erzielen, empfehlen wir, eine entsprechende Dokumentation zu erstellen und vor allem auch eine einheitliche Regelung für Transferpreisverrechnungen (interne Leistungsverrechnungen) einzuführen, welche einem Vergleich mit externen Unternehmen standhält. Warum?


Der Nutzen einer klaren Transferpreis-Strategie
Gemäss unserer Einschätzung hat die Ausrichtung der Leistungsverrechnung nach den BEPS-Richtlinien vor allem zwei Vorteile:


Wir stellen fest, dass die lokalen Steuerprüfungen in den einzelnen Ländern die Transferpreise immer strikter und kompromissloser prüfen. Mit einer Umsetzung der Richtlinien von Bericht 13 haben Sie im internationalen Leistungstausch eine bessere (Steuer-) Rechtssicherheit.


1.    Die klare, standardisierte Dokumentation hilft Ihnen beim Aufzeigen Ihrer Wertschöpfungskette innerhalb des Unternehmens. Darauf aufbauend können Sie den internationalen Leistungsaustausch definieren.
2.    Auch wenn Sie grundsätzlich nicht dokumentationspflichtig sind, können die Steuerbehörden bei einer Prüfung die nachträgliche Dokumentation innert einer definierten Frist verlangen. Falls Sie auf freiwilliger Basis die Unterlagen erstellt haben, können Sie diese Forderung sofort und in einer sehr guten Qualität erfüllen.
3.    Sie haben eine einheitliche Grundlage, auf der alle internen Tätigkeiten abgerechnet werden können. Gleichzeitig sind Sie durch die standardisierte Erfassung gezwungen, Ihre Leistungen kritisch zu hinterfragen: Verrechnen wir die richtigen Leistungen? Gibt es allenfalls weitere Leistungen, an die wir bisher gar nicht gedacht haben? Wie schaffen wir einheitliche Grundlagen, die wir für alle Leistungen bzw. empfangenden Gesellschaften nach gleichem Muster anwenden können?


Agieren statt reagieren – etwas, was Ihnen in diesem Bereich besonders dienen wird. Sind die Grundlagen einmal erfasst und überprüft, können sie diese jährlich – mit einem sehr vernünftigen Aufwand – aktualisieren. Zudem helfen Ihnen die Unterlagen auch als wichtige Unternehmensdokumentation gegenüber den lokalen Revisionsgesellschaften.


Haben wir Ihr Interesse zum Thema Transfer-Pricing geweckt?
Um von den Erfahrungen vor allem im EU-Raum profitieren zu können, arbeiten wir mit einem Beraterteam (Wirtschaftsberater und Steuerprüfer) aus Deutschland zusammen, welches die Gesetzmässigkeiten vor Ort bestens kennt. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Erstgespräch über die Ausgangslage Ihres Unternehmens sowie die Chancen der Erarbeitung einer Transferpreis-Strategie inklusive der dazugehörenden Dokumentation.


Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.