Zeitgleiche Dividendenausschüttung

Seit dem Mitteilungsentscheid der ESTV ist eine zeitgleiche Dividendenausschüttung im Konzernverhältnis auch aus Sicht der Verrechnungssteuer möglich.

Die zeitgleiche Dividendenausschüttung in Konzernverhältnissen war gemäss dem Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung (HWP) bereits möglich. In ihrer Mitteilung vom 10. Juli 2018 akzeptiert nun auch die Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) diese Verbuchungspraxis. Neu kann also die Muttergesellschaft in ihrer Buchhaltung den Beteiligungsertrag der Tochtergesellschaft bereits in demjenigen Geschäftsjahr ausweisen, in dem ihn die Tochtergesellschaft erwirtschaftet hat – und nicht erst im Zeitpunkt der Ausschüttung der Dividende. Voraussetzung dafür ist unter anderem die folgende zwingende Buchungspraxis (aus Sicht der Muttergesellschaft):


•    31.12.x: Transitorische Aktiven / Beteiligungsertrag
•    01.01.x+1: Beteiligungsertrag / Transitorische Aktiven
•    Zeitpunkt der Ausschüttung: Flüssige Mittel / Beteiligungsertrag


Zusätzlich zur dargestellten Buchungspraxis sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
•    Der Bilanzstichtag der Tochtergesellschaft darf nicht nach demjenigen der Muttergesellschaft sein
•    Die Generalversammlung, in der die Tochtergesellschaft die Gewinnausschüttung beschliesst, muss vor der Generalversammlung der Muttergesellschaft stattfinden
•    Der Sachverhalt muss im Anhang zur Jahresrechnung der Muttergesellschaft offen gelegt werden


Mit diesem Vorgehen erfüllt die Muttergesellschaft die Anforderungen an eine ordnungsgemässe Verbuchung des Ertrages für die Zwecke der Rückerstattung der Verrechnungssteuer gemäss Art. 25 Abs. 1 Verrechnungssteuergesetz (VStG) und für die Durchführung des Meldeverfahrens gemäss Art. 26a Verrechnungssteuerverordnung (VStV).