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Sinn und Wert von Umfragen

Für die Behörden ist es wichtig zu wissen, wie die Bevölkerung und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger denken, welche Stimmung zu gewissen Themen herrscht und welche Bedürfnisse vorhanden sind. Nebst den wichtigen, traditionellen Plattformen wie Informations-Veranstaltungen oder Gesprächsrunden, haben auch digitale Einbindungsmöglichkeiten, wie die Durchführung von Umfragen, die Gemeinden erreicht. 

Mit einer Befragung bzw. Umfrage kann auf Grund von konkreten Fragestellungen ein aktuelles Stimmungsbild aufgenommen, eine Meinung abgeholt oder Ideen gesammelt werden.

Chancen und Risiken einer Befragung
Generell ist das Ziel einer Umfrage, anhand von Stichproben Meinungen z. B. von der Bevölkerung oder Mitarbeitenden über bestimmte Themen herauszufinden. Eine Umfrage ist somit keine Diskussionsplattform sondern eine Zweiwegkommunikation. Sie eignet sich somit vor allem, wenn eine Behörde sich Antworten auf klar definierte Fragen wünscht. Darüber hinaus stellt eine Umfrage eine Momentaufnahme dar. Die Gültigkeit der Resultate sind beschränkt «haltbar» und die Resultate können sich innert relativ kurzer Zeit auf Grund von aktuellen Ereignissen überholen. Die Befragung ist keine Abstimmungsbild – zu beachten sind der Kreis der Teilnehmenden, die Beteiligungs-Quote und insbesondere die Fragestellung. Je nach Art der Fragestellung können unter Umständen die Antworten gesteuert werden. Nur mit den richtigen Fragen werden auswertbare Daten geliefert. Darüber hinaus muss die Teilnehmerzahl repräsentativ sein, damit Rückschlüsse gezogen werden können. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine Umfrage eine wertvolle Arbeitsgrundlage für die strategische Arbeit von Behörden.

Möglicher Einsatz
Am häufigsten kommt das Instrument der Umfrage bei Gemeinden für Erhebungen bei der Bevölkerung oder den Mitarbeitenden zum Einsatz. Bei der Bevölkerung können zum Beispiel Antworten zu konkreten Themen oder Projekten abgeholt oder die Akzeptanz von neuen Lösungen/Angeboten erfragt werden. Die Behörden können bei der Bevölkerung also beispielsweise die Bedürfnisse in der Entsorgung von Sonderabfällen erfragen, eine Meinung zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung abholen oder eine quantitative Angabe hinsichtlich Offenheit einer Gemeindezusammenarbeit oder Fusion erheben. Der Teilnehmerkreis ist dabei immer klar und sinnvoll zu definieren: Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, Einwohnerschaft, Jugendliche etc. Bei Befragungen von Mitarbeitenden steht vor allem die Erhebung der Zufriedenheit, dem Betriebsklima oder ähnlichem im Zentrum.

Zu beachten

  • Der Fragestellung muss grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden: für die Teilnehmenden muss eindeutig und klar sein, was erfragt wird.
  • Damit die Befragten ihre ehrliche Meinung einbringen, ist es sinnvoll, wenn eine Umfrage durch eine neutrale Stelle durchgeführt wird. Der Bezug eines externen Experten ist daher empfehlenswert, insbesondere da die Behörden dabei eine professionelle Auswertung und konkrete Handlungsempfehlungen erhalten.
  • Offene Fragen, bei welchen die Teilnehmenden freie Antworten abgeben können, sind sehr anspruchsvoll in der Auswertung. Hat eine Behörde ein Bedürfnis viele offene Fragen an eine Zielgruppe zu richten, eignet sich ein Vorgehen, in welchem «Schwarmintelligenz» zum Tragen kommt. Hier bietet das Aargauer Start-up «www.braine4.com» attraktive Ansätze und Ideen.

Die AWB Comunova AG hat grosse Erfahrung in der Durchführung von Umfragen bei der Bevölkerung und Mitarbeitenden. Nebst einer umfassenden Auswertung, welche agil auf die Bedürfnisse der Gemeinde angepasst werden können, sind die Handlungsempfehlungen ein wichtiger Bestandteil eines solchen Auftrages.