OECD Mindeststeuer – Was bedeutet sie für Aargauer KMU?

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat im Oktober 2021 Eckwerte zur künftigen Besteuerung von grossen, international tätigen Unternehmen veröffentlicht. 137 Länder haben sich auf eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für grosse, international tätige Unternehmen geeinigt.

Hält sich ein Staat nicht an diese Regeln, dürfen andere Länder die fehlende Besteuerung nachholen. Um zu verhindern, dass andere Länder dieses potentielle schweizerische Steuersubstrat abschöpfen, will die Schweiz diese Mindeststeuer für bestimmte Unternehmen mit einer Verfassungsänderung umzusetzen.

Umsetzung mittels Ergänzungssteuer

Der Bundesrat schlägt vor, die Mindestbesteuerung mittels einer Ergänzungssteuer für gewisse Unternehmen umzusetzen. Diese Ergänzungssteuer wird erhoben, falls und soweit eine Unternehmensgruppe die Mindestbesteuerungsquote von 15 Prozent nicht erreicht.

Gestützt auf das Ergebnis der Vernehmlassung soll der Bund zu 25 Prozent an den Einnahmen aus der Ergänzungssteuer partizipieren und diese Mittel zu Gunsten des Standorts Schweiz verwenden. Die übrigen 75 Prozent gehen an Kantone und Gemeinden.

Enger Zeitrahmen

Angesichts des zeitlichen Drucks hat der Bundesrat ein Vorgehen in Etappen beschlossen. Mit einer neuen Verfassungsnorm wird der Bund ermächtigt, das OECD-Projekt umzusetzen. Basierend darauf soll eine temporäre Verordnung sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.

Betroffene Unternehmen

Bei der Ergänzungssteuer handelt es sich um eine direkte Steuer. Ihr Anwendungsbereich beschränkt sich auf Unternehmensgruppen, die einen weltweiten Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro erreichen und die Mindestbesteuerung von 15 Prozent unterschreiten. Die Umsatzschwelle muss in mindestens zwei der vier vorausgegangenen Geschäftsjahren erreicht werden.

Unternehmen (insbesondere KMU und rein nationale Unternehmen), welche die geforderten Grössenkriterien nicht erreichen, sind somit von der neuen Ergänzungssteuer bzw. von der Mindestbesteuerung nicht betroffen.

Mögliche Auswirkungen auf die Aargauer Standortattraktivität

Tiefsteuerkantone, welche heute eine Gesamtsteuerbelastung von weniger als 15 Prozent kennen, können angesichts der Konzeption des OECD-Projekts nicht mehr verhindern, dass gewisse Unternehmensgruppen künftig einer höheren Steuerbelastung unterliegen werden. Gleichzeitig senkt der Kanton Aargau seine Gewinnsteuer bis zum Jahr 2024 schrittweise auf eine maximale Gesamtsteuerbelastung von 15.1 Prozent.

Dies bedeutet, dass der Kanton Aargau für von der OECD Mindeststeuer betroffene Unternehmensgruppen, insbesondere im Vergleich mit den klassischen Tiefsteuerkantonen, an Standortattraktivität gewinnen wird.

Gerne unterstützt Ihr Ansprechpartner Patrick Bossard Sie bei Fragen zum Thema Steuersenkungen.