Informationen zu Kryptowährungen

Kryptowährungen sind ein digitales Zahlungsmittel welches mit kryptografisch abgesicherten Protokollen dezentral gehalten wird. Blockchain ist das System hinter den Kryptowährungen. Die ganze Bockchain-Technologie und damit auch die Kryptowährungen bieten eine grosse Anwendungsmöglichkeit und auch Potential für neue Geschäftsfelder.

VERWAHRUNG UND UMGANG

Der Besitz einer Kryptowährung hängt davon ab, wer die privaten Schlüssel zu diesen Vermögenswerten besitzt. Aus diesem Grund sind sie viel wichtiger, als es ein Passwort je sein könnte Das Speichern der Zugangsschlüssel in der Cloud kann katastrophal sein, wenn man gehackt wird. Das Management der Schlüssel ist eine zentrale und wichtige Aufgabe des Eigentümers von Kryptowährungen. Geht der Schlüssel verloren, gibt es keine Möglichkeit, ihn bei einer zentralen Instanz zurücksetzen zu lassen oder einen neuen anzufordern. Das Wiederherstellen des privaten Schlüssels kann nur mithilfe einer geeigneten Backuplösung erfolgen. Anbieter von solchen Verwahrlösungen für Kryptowährungen (sogenannte Crypto-Custody-Lösungen) sind Dienstleistungsunternehmen, die sichere Speicherlösungen für Kryptowährungen anbieten. Wurde ein privater Schlüssel kompromittiert  – etwa durch Betrug oder Diebstahl –, können Dritte die Vermögenswerte kontrollieren. Geht die Kontrolle über digitale Vermögenswerte verloren, müssen diese Aktiven abgeschrieben und/oder zusätzliche Verbindlichkeiten in der Bilanz erfasst werden.

BUCHFÜHRUNG

Wirtschaftlich sind Bitcoin als Zahlungsmittel zu betrachten. Bei Kryptowährungen handelt es sich nicht um gesetzliche Zahlungsmittel, deshalb ist das Guthaben nicht unter den flüssigen Mitteln aufzuführen. Am ehesten können die Kryptowährungen als kurz- oder langfristige Finanzanlagen bilanziert werden. Für Bitcoin besteht ein aktiver Markt, so dass der Wert von Bitcoin in Schweizer Franken oder einer anderen Bilanzierungswährung (Art. 958d Abs. 3 OR) verlässlich ausgedrückt werden kann. Da für Kryptowährungen bis heute keine bestimmte Bilanzposition festgeschrieben ist und der Zweck des Haltens unterschiedlich ist, sind verschiedenen Bilanzpositionen und dementsprechend auch Bewertungsverfahren korrekt:

  • Wertschriften
  • Immaterielle Werte
  • Vorräte

Wie die vorgehende Aufzählung zeit, sind Bitcoin je nach Verwendungszweck unterschiedlich in der Jahresrechnung zu behandeln, wobei zusätzlich noch Wahlrechte bestehen. Entsprechend ist Anhang offen zu legen, wie Bitcoin im Jahresabschluss berücksichtigt worden sind. Vergessen sie nicht, zum Abschluss Ihrer Buchhaltung mit Bitcoin eine Wertberichtigung des Bitcoin-Kontos durchzuführen. Weil der Bitcoin-Kurs sehr volatil ist, können erhebliche Währungsverluste oder -gewinne anfallen.

STEUERLICHE BEHANDLUNG

Bitcoin unterliegt als geldwertes Recht an einem Vermögenswert der Vermögenssteuer und ist in der privaten Steuererklärung zu deklarieren. Werden Leistungen mit Bitcoin bezahlt, stellen diese aus Sicht der Mehrwertsteuer Entgelt dar. Da die Abrechnung der Mehrwertsteuer in Landeswährung zu erfolgen hat, ist der Bitcoin-Betrag umzurechnen und in der Rechnung entsprechend auszuweisen. Die Umrechnung kann anhand geeigneter Umrechnungsportale erfolgen. Der Handel mit Bitcoin ist - analog dem Devisenhandel - nach Art. 21 Abs. 2 Ziff. 19 lit. d MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen.

Gerne unterstützt Ihr Ansprechpartner Martin Hartmann Sie bei Fragen zum Thema Kryptowährung. 

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