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IKT Minimalstandard für Energieversorger

Im Rahmen der Revisionen soll es für Energieversorger hinsichtlich Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) neu verbindliche Standards geben. Das UVEK hat am 21.9.2023 die Vernehmlassung zu Teilrevisionen von verschiedenen Verordnungen im Energiebereich eröffnet. Die revidierten Verordnungen sollen bereits per 1. Juli 2024 in Kraft treten. Der IKT-Minimalstandard wurde durch das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und existiert seit 2018. Der Standard soll nun für diese gesetzliche Vorgabe herangezogen werden.

Der IKT-Minimalstandard soll die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Energieversorgung in der Schweiz gewährleisten. Er soll sicherstellen, dass Energieversorger über eine moderne und leistungsfähige IKT-Infrastruktur verfügen, die den Anforderungen der Energiewende und der Bedrohung durch Cyberangriffe gerecht wird.

Der IKT-Minimalstandard soll folgende Anforderungen umfassen:

  • Sicherheit: Die IKT-Infrastruktur soll vor Cyberangriffen geschützt sein.
  • Zuverlässigkeit: Die IKT-Infrastruktur d soll auch bei Störungen und Ausfällen der Stromversorgung funktionsfähig bleiben.
  • Interoperabilität: Die IKT-Systeme r sollen miteinander kompatibel sein, um eine effiziente Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Die bisherigen Lösungen basierten auf Branchenempfehlungen, um die Cyber-Bedrohungen abzuwenden. Die stetige Zunahme von Cyberangriffen hat aber unsere Gesellschaft verändert, so dass gesetzliche Minimalstandards notwendig werden. Allerdings birgt die Umsetzung wohl gerade für kleinere Energieversorger einiges an Mehrkosten. Um den individuellen Anforderungen der Unternehmen gerecht zu werden, werden Massnahmen in sogenannten Schutzniveaus (A, B oder C) unterteilt. Je nach Grössenkriterien sind die verschiedenen Schutzniveaus zu erreichen.

Die Umsetzung, damit auch Kosten und Investitionen sind gerade für kleinere Versorgungsunternehmen eine grosse Herausforderung. Die Umsetzungsfristen werden vermutlich kurz sein.  Beachten Sie die Änderungen insb. bei der Budgetierung und Ressourcenplanung.
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