Direkt- und Untervermietung bei Geschäftsflächen

Es gibt verschiedene Gründe, welche zu einer Untervermietung der eigenen oder angemieteten Fläche führen können. Häufig besteht ein Mietvertrag mit einer festen Mietdauer oder die Fläche ist im Eigentum und durch veränderte Abläufe entstehen ungenutzte Flächen. 
Beim Mietverhältnis sollte der eigene Vertrag gut geprüft werden. Der Vermieter ist zu informieren, da das Untermietverhältnis genehmigt werden muss. Allenfalls gibt es seitens des Vermieters Auflagen bezüglich des «Branchenmix» im Haus. Beim Abschluss des Untermietvertrages ist nebst dem Mietzins, die Mietdauer, die Ausscheidung der gemeinsamen Räume und die Beteiligung an Infrastrukturkosten (intern) sowie Heiz- und Nebenkosten klar zu definieren. Auch die Vereinbarung von Sicherheitsleistungen in Form einer Bankgarantie oder der Hinterlegung eines Kautionsbetrages ist zu vereinbaren. 

Weiter sollte bei der Vermietung die Prüfung der Zonenordnung nicht vergessen werden. Allenfalls bestehen Einschränkungen bei der Nutzung. Müssen für die vermietbaren Flächen Wände oder Abtrennungen eingebaut werden, ist auf die brandschutztechnischen Vorschriften (Fluchtwege usw.) Rücksicht zu nehmen. Wenn keine eigenen Fachleute vorhanden sind, empfiehlt es sich, eine Fachperson der Immobilienbranche beizuziehen, welche die Kalkulation des Mietzinses und der Nebenkosten sowie die Mietvertragsgestaltung ausarbeitet. 

Ob Flächen erfolgreich unter- oder direkt vermietet werden können, hängt zudem von externen, beispielsweise wirtschaftlichen Faktoren ab. Dies kann einerseits das unmittelbar benachbarte Angebot von Mitbewerbern sein oder gesamtheitlich, im Falle der aktuellen Krise, gesehen werden. Aufgrund der momentan eher angespannten und unsicheren Marktlage kann davon ausgegangen werden, dass potenzielle Gewerbemieter tendenziell eher zurückhaltender sind und es schwieriger wird, Gewerberäume in diesem Umfeld vermieten zu können.  

Mittels gezielten Kommunikationsmassnahmen können wir Sie bei der Vermietung unterstützen. Wir beraten Sie gerne bei der Planung, Umsetzung und Vermietung von Geschäftsräumen und selbstverständlich ebenso bei der Erstvermietung von Mietwohnungen.