Bringt ein externer Verwaltungsrat etwas?

Der Beizug eines externen Verwaltungsrates muss wohl überlegt sein. Nur wenn er fachlich und menschlich passt und zudem die nötige Zeit zur Verfügung stellen kann, empfiehlt sich eine Wahl.


Für uns Unternehmerinnen und Unternehmer werden die Herausforderungen künftig nicht einfacher. In der vernetzten Geschäftswelt braucht es vermehrt Übersicht, Durchsicht und Weitsicht. Die KMU sind agile und innovative Organisationen. In vielen Fällen sind sie von einer oder vielleicht zwei Personen bestimmt. Die strategische und die operative Ebene sind miteinander verschmolzen und oft sind die Stellvertretungen nicht klar bestimmt. Hinzu kommt die Charakteristik der KMU, dass Unternehmer und Inhaber identisch sind.


Die Komplexität der Unternehmensführung wirft die Frage auf, ob eine oder zwei Personen den Anforderungen gewachsen sein können. Aus meiner Erfahrung darf ich feststellen, dass die meisten KMU-Unternehmerinnen und –Unternehmer ihrer Aufgabe gewachsen sind, sofern sie körperlich und geistig fit sind, keine Personalprobleme haben und mit ihrem Unternehmen im Markt die notwendige Rentabilität erreichen. Wenn nur eines dieser Elemente kippt, wird eine redundante Organisation schlagartig wichtig. Und dann ist es besonders wichtig, dass der Unternehmer vertrauensvolle und verlässliche Sparringpartner hat.


Was muss ein externer Verwaltungsrat mitbringen? Als erstes muss die Chemie stimmen. Er oder sie muss zum Inhaber, zum bestehenden Verwaltungsrat und zum Betrieb passen. Vom externen Verwaltungsrat ist ein Expertenwissen (im Bereich Technik, Branche, Finanzen, Recht, Kommunikation, etc.) verlangt. In einem Bereich muss er fachlich ausgewiesen sein. In Ergänzung sollte er über ein breites Wirtschaftswissen verfügen. Mit anderen Worten: Er muss eine erprobte Erfahrung einbringen. Als Drittes muss er über die nötige Zeit verfügen, weil er laufend in die Unternehmensentwicklung eingebunden ist. Aus bestimmten Gründen möchte ein KMU vielleicht ganz bewusst keinen externen Verwaltungsrat im Handelsregister der Firma eingetragen haben. In diesem Fall kann eine Drittperson als Berater des Verwaltungsrates beigezogen werden. Dies ändert in der Praxis materiell nichts an der Aufgabe.


Die AWB betreut eine Reihe von Verwaltungsratsmandaten und verfügt über ein grosses Netzwerk von Personen, die sich für solche Mandate eignen. Wir können Ihnen helfen, wenn Sie sich mit der Frage eines externen Verwaltungsrates oder Beraters auseinandersetzen.