Aktienrechtliche Rechnungslegung in Inflationszeiten
Die Inflation in der Schweiz hat sich in den letzten 1,5 Jahren erhöht. Im Jahr 2020 lag die Inflationsrate noch bei -0,1 Prozent, im Jahr 2021 bei 0,6 Prozent und im Jahr 2022 bei 2,8 Prozent. Im September 2023 lag die Inflationsrate bei 1,7 Prozent. Die Gründe dafür sind vielfältig. Dazu gehören die Folgen der Corona-Pandemie, Kriege und die steigenden Energiepreise. Die Inflation hat negative Auswirkungen auf die Wirtschaft. Sie führt zu einem sinkenden Realeinkommen der Verbraucher und zu einer Verringerung der Kaufkraft.
Auch für Ihre Rechnungslegung bzw. die Abschreibungspolitik hat das Auswirkungen und ergibt in Einzelfällen die Möglichkeit von zusätzlichen Abschreibungen über die historischen Anschaffungskosten hinaus. Art. 960a ABS 4 OR erlaubt aus bestimmten Gründen die Vornahme von zusätzlichen Abschreibungen und Wertberichtigungen. Ist in Zukunft z.B. mit „hoher“ Inflation (steigenden Wiederbeschaffungspreisen) zu rechnen, so genügen die auf der Basis der historischen Anschaffungskosten berechneten Abschreibungsbeträge nicht, um mit den in den Verkaufserlösen enthaltenen Abschreibungsrückflüssen den Ersatz von Anlagen zu „finanzieren“. Die Abschreibung des Anschaffungs- bzw. der Herstellungskosten kann nur die nominelle, nicht aber die substanzielle (reale) Kapitalerhaltung bewirken. Falls Ihr Anlagenpark von Ersatzbeschaffungen betroffen ist, beraten wir Sie gerne zur der Möglichkeit von handelsrechtlich konformen Wiederbeschaffungsrückstellungen.
Beispiel Berechnung und Verbuchung Wiederbeschaffungsreserve | |
Anschaffungsinformationen | |
Anschaffungswert Maschine 3.1.2021 | CHF 100'000 |
geschätzte Nutzungsdauer | 10 Jahre |
Restwert nach 10 Jahren | 0 |
Abschreibungssatz | 10% |
Wiederbeschaffungspreis | |
31.12.2021 | CHF 110'000 |
31.12.2022 | CHF 115'000 |
Buchungen im Jahr 2022 (Jahr 2) | |
31.12.2022 | |
Abschreibungen / WB Maschinen | CHF 10'000 |
Abschreibungen / Wiederbeschaffungsrückstellung | CHF 2'000 |
Berechnung Wiederbeschaffungsrückstellung 2021 | |
Inflationseffekt | (110000 - 100000) x 1/10 = 1'000 |
Bildung Rückstellung | 1'000 |
Berechnung Wiederbeschaffungsrückstellung 2022 | |
Inflationseffekt | (115000 - 100000) x 2/10 = 3'000 |
Erhöhung Rückstellung | (3'000 - 1'000) = 2'000 |
Gerne unterstützt Ihr Ansprechpartner Martin Hartmann Sie bei Fragen zu diesem Thema.